bib der dinge

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel – oder das Schräggedruckte

So, Leute! Hier lesen Sie nun Sätze, die stellenweise so trocken sind, dass man mit ihnen ein weites Sumpfgebiet ausdörren könnte. Dafür sind sie juristisch “ein-eindeutig” – sie sollten das Herz eines jeden Juristen höher schlagen lassen. Dabei geht es nicht darum, Sie zu überrollen oder Sie mit verschwurbelten Satzbauten zu unserem Vorteil irrezuführen! Es geht allein darum Regeln zu schaffen, die für alle gültig sind, um einen geordneten und effizienten Ablauf der Verleih- und Rückgabevorgänge zu schaffen. So möchten wir, dass verliehene Dinge wieder in einem guten Zustand zu uns zurückkommen. Dafür sind die Regeln unter Kapitel 4 und 5 gedacht. Hinweis: In den Regeln haben wir auch etwas “schlumpfiges” versteckt…

AGB – Nutzungsordnung Leihangebot

Die Nutzungsordnung gilt für den physischen Standort der bib der dinge Bochum sowie für die Internetseiten der bib der dinge Bochum inklusive aller zugehörigen Subdomains. Mit der Registrierung als Nutzer der Angebote verpflichtet sich der Nutzer / die Nutzerin (im Folgenden: der Nutzer) zur Einhaltung dieser Nutzungsordnung.

1.

Anmeldung (Wer wie Nutzer werden kann)

1.1

Um das Angebot der bib der dinge Bochum nutzen zu können, ist eine Registrierung als Nutzer erforderlich. Jede volljährige Person mit einem Wohnsitz in Deutschland kann Nutzer werden.
Die Registrierung erfolgt online oder persönlich. Sie ist erst dann vollständig abgeschlossen, wenn der Nutzer, unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes (in dem die Adresse ersichtlich ist), persönlich an einem Standort der bib der dinge Bochum erscheint.

1.2

Der Nutzer erkennt die Nutzungsordnung in der jeweils gültigen Fassung bei der Anmeldung durch Unterschrift an.

1.3

Jede Änderung der Kontaktinformationen (z.B. Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse) ist der bib der dinge Bochum unter verleih@bib-der-dinge-bochum.de unverzüglich mitzuteilen.

1.4

Für die Nutzung des Leihangebots der bib der dinge Bochum werden die in 2.1 ausgewiesenen Tarife erhoben.

1.5

Die personenbezogenen Angaben (Name, Vorname, Kontaktdaten, etc.) werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) elektronisch verarbeitet und gespeichert.
Die Daten der Nutzer werden ausschließlich für die interne Handhabung der Leihvorgänge verwendet. Für die Verwaltung der Nutzerdaten sowie die Organisation der Leihvorgänge wird die Software myTurn verwendet (myTurn.com). Die Daten werden ausschließlich auf Servern in Europa gespeichert.

1.6

Die Nutzung der bib der dinge Bochum ist allen natürlichen und juristischen Personen gestattet. Für die Nutzung
einzelner Angebote durch juristische Personen können von der bib der dinge Bochum besondere Bestimmungen
getroffen werden.

1.7

Die Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht.

2.

Kosten

2.1

Nutzungsentgelt
Für die Teilnahme am Ausleihsystem der bib der dinge Bochum und für das Ausleihen von Gegenständen fällt ein jährliches Nutzungsentgelt an.
Die Freischaltung des Nutzerkontos erfolgt nach Bezahlung des Nutzungsentgeltes.
Zwischen folgenden Nutzertarifen kann gewählt werden:

*Rechnen wir das mal durch. Also: 100 EUR : 365 Tage = 27 Cent pro Tag. Wir finden, da sollte man nicht nörgeln…! Allerdings können – siehe 2.4 – zusätzliche Kosten entstehen.Zudem gewähren wir hier 50% Rabatt gegen Vorlage eines Studenten-, Schüler- oder Schwerbehindertenausweises oder gegen Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen. Nach Absprache kann das Entgelt monatlich beglichen werden.

2.2

Die Nutzungslaufzeit (365 Tage) beginnt mit dem Kalendertag der Freischaltung des Nutzerkontos und verlängert sich automatisch um weitere 365 Tage, wenn nicht 15 Tage vor Ablauf der Nutzungslaufzeit gekündigt wurde.

2.3

Der Nutzer bezahlt das Nutzungsentgelt online über unseren Bezahldienstleister stripe (Nutzungsbedingungen bitte unter stripe.com entnehmen) oder vor Ort in der bib der dinge Bochum bar oder mit EC Karte.

2.4

Zusätzliche Kosten
Zusätzliche Kosten entstehen durch den Säumniszuschlag & Lieferentgelt, für Verbrauchsmaterial und wartungsintensive Gegenstände sowie für die Reinigung. Zusätzlich anfallende Kosten für Verbrauchsmaterial / Wartung sowie Reinigung sind den Angaben im Ausleihkatalog (bib-der-dinge-bochum.myturn.com) zu entnehmen.

2.5

Die personenbezogenen Angaben (Name, Vorname, Kontaktdaten, etc.) werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) elektronisch verarbeitet und gespeichert.
Die Daten der Nutzer werden ausschließlich für die interne Handhabung der Leihvorgänge verwendet. Für die Verwaltung der Nutzerdaten sowie die Organisation der Leihvorgänge wird die Software myTurn verwendet (myTurn.com). Die Daten werden ausschließlich auf Servern in Europa gespeichert.

Im Einzelnen:
a. Säumniszuschlag
Die gibt es in jeder uns bekannten (Buch-)Bibliothek – und das aus gutem Grund: Es ist für andere nämlich ärgerlich, wenn Sie ein Buch (oder Ding) vorbestellt haben, es aber nicht erhalten, weil die vornutzende Person dessen Rückgabe verschlumpft. Ein Säumniszuschlag unterstützt also die Disziplin und hilft anderen. Und das sind unsere Säumnisregeln: Ab dem ersten Kalendertag nach Überschreitung der Leihfrist ist der Säumniszuschlag von 0,50 Euro pro Gegenstand pro Tag zu zahlen.
Der Säumniszuschlag ist auch dann zu entrichten, wenn keine schriftliche Rückgabeaufforderung und Zahlungsaufforderung versendet wurde.
Der Säumniszuschlag ist bei Rückgabe der Leih-Gegenstände bar oder mit EC-Karte zu zahlen.

b. Verbrauchsmaterial / Wartung / Reinigung
Detaillierte Informationen zu ggf. zusätzlich anfallenden Kosten finden sich im Online-Ausleihkatalog (bib-der-dingebochum. myturn.com) bei den jeweiligen Dingen. Diese sind Bestandteil dieser Nutzungsordnung.
Zusätzlich benötigtes Verbrauchsmaterial kann, wenn vorrätig, direkt in der bib der dinge Bochum beim Ausleihen erworben werden.

c. Lieferentgelt
Wir liefern auf Anfrage nach Hause oder an Ihren Arbeitsplatz. Allerdings tun wir dies derzeit nur im Bochumer Stadtgebiet, für den BASIC-Nutzer und den Förderer. Wir holen die ausgeliehenen Gegenstände auf Ihren Wunsch auch bei Ihnen wieder ab. Dafür erheben wir ein Lieferentgelt von 3 Euro pro Weg. Das Lieferentgelt ist unabhängig von der Anzahl der gelieferten Dinge: Liefern wir Ihnen also 3 Dinge auf einmal, kostet dies 3 Euro, holen wir diese nach der Nutzung wieder bei Ihnen ab, kostet dies ebenfalls 3 Euro.
Das Lieferentgelt sind spätestens bei Übergabe bzw. Abholung des Leih-Gegenstandes in bar zu bezahlen. Ist der Nutzer zum vereinbarten Termin der Übergabe bzw. Abholung des Leih-Gegenstandes nicht am vereinbarten Ort, wird die Lieferung trotzdem in Rechnung gestellt.

3.

Ausleihe – Leihfrist

3.1

Eine Auswahl und Reservierung der Gegenstände ist möglich und erfolgt online oder direkt vor Ort. Eine Reservierung ist auch dann möglich, wenn die Leih-Gegenstände zum Zeitpunkt der Reservierung bereits entliehen sind.

3.2

Wir liefern gegen Gebühr zu Ihnen nach Hause oder kostenfrei an einen unserer Teilstandorte unter Berücksichtigung von Vorlauf- und ggf. Öffnungszeiten. Sobald Leih-Gegenstände zur Abholung bereitgestellt wurden, erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail an die vom Nutzer bei der Anmeldung angegebenen E-Mail-Adresse.

3.3

Die Weitergabe von Leih-Gegenständen an Dritte ist nicht gestattet.

3.4

Die Ausleihfrist beträgt je nach Leih-Gegenstand 7 Tage (einige Leih-Gegenstände unterliegen dieser Regelung nicht). Leih-Gegenstände können je nach Nutzertarif während der eigenen Ausleihe einmalig online verlängert werden. Falls ein Leih-Gegenstand aber für die Folgezeit bereits reserviert wurde, kann er vom aktuellen Nutzer nicht verlängert werden.
Die bib der dinge Bochum behält sich das Recht vor, diese Möglichkeit bei stark nachgefragten Leih-Gegenständen nicht zu gewähren, um allen Nutzern das gleiche Zugangsrecht zu ermöglichen.

3.5

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Bereitstellung des reservierten Leih-Gegenstandes. Abhängig von der pünktlichen Rückgabe des Leih-Gegenstandes durch den vorherigen Nutzer kann es ggf. zu Verzögerungen kommen, die von der bib der dinge Bochum nicht beeinflusst werden können.

4.

Ausleihe – Übergabe der Leih-Gegenstände

4.1

Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Übergabe des Leih-Gegenstandes diesen auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und festgestellte Schäden bzw. das Fehlen von Zubehör den Mitarbeitern der bib der dinge Bochum unverzüglich noch vor Beginn der Nutzungszeit mitzuteilen.

4.2

Der Nutzer bestätigt duch die Entgegennahme des Leih-Gegenstandes, diesen in ordnungsgemäßem Zustand erhalten
zu haben.

5.

Rückgabe

5.1

Die Gegenstände sind im ordnungsgemäßen, sauberen und gebrauchsfertigen Zustand zurückzugeben. Andernfalls ist die bib der dinge Bochum berechtigt, dem Nutzer Kosten für eine anfallende Reinigung und Reparatur in Rechnung zu stellen.

5.2

Die Rückgabe muss spätestens zum Ablauf der Leihfrist während der Öffnungszeiten an einem der Standorte erfolgen oder der Leih-Gegenstand muss innerhalb der Leihfrist, wenn vom Nutzer so beauftragt, vom Lieferdienst gegen ein Lieferentgelt (3 Euro) abgeholt werden.

5.3

Wenn der Standort der bib der dinge Bochum es erlaubt, können die Leih-Gegenstände außerhalb der Öffnungszeiten in die Rückgabebox eingeworfen werden. Die Leih-Gegenstände werden zum nächsten Öffnungstag zurückgebucht. Ist bei der Rückbuchung die Leihfrist bereits überschritten, müssen der bis dahin entstandene Säumniszuschlag gezahlt werden.

5.4

Nur wenn alle sich an die Regeln halten, kann das Verleihsystem funktionieren. Nutzer, die wiederholt die Leihfrist überschreiten oder sonst gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, können deshalb zeitweise oder auf Dauer von der Nutzung des Ausleihsystems ausgeschlossen werden.

6.

Behandlung der Leih-Gegenstände – die Haftungsfrage

6.1

Leih-Gegenstände sind sorgfältig und sachgemäß zu behandeln und vor Verlust, Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung (auch durch Dritte) zu bewahren. Die bib der dinge Bochum übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch der Leih-Gegenstände entstehen.

6.2

Bei Beschädigung durch unsachgemäße Verwendung, Lagerung, Transport oder bei Verlust von Leih-Gegenständen sind diese spätestens bei der Rückgabe zu ersetzen. Der Ersatz muss dem entsprechend, was die Sache zu dem Zeitpunkt wert war. Im Zweifel legen wir einen angemessenen Zeitwert fest.

6.3

Wird der Leih-Gegenstand nicht vertragsgemäß zurückgeliefert, hat die bib der dinge bochum ein Recht auf Schadenersatz entsprechend den Vorschriften des BGB.

6.4

Die bib der dinge Bochum haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung der Leih-Gegenstände entstehen.

6.5

Haftungsbegrenzung der bib der dinge Bochum
Schadensersatzansprüche gegen die bib der dinge Bochum, insbesondere ein Ersatz von Schäden, können vom Nutzer nur geltend gemacht werden bei

  • grobem Verschulden der bib der dinge Bochum, seiner (ehrenamtlichen) Mitarbeiter;
  • der schuldhaften Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (wesentlicher Vertragspflichten) soweit die Erreichung des Vertragszwecks hierdurch gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens;
  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einem Verschulden der bib der dinge Bochum oder seiner (ehrenamtlichen) Mitarbeiter beruhen oder
  • falls die bib der dinge Bochum nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet.

Die bib der dinge Bochum haftet nicht für Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch der Leih-Gegenstände entstehen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Ansprüche gegen Mitarbeiter sowie ehrenamtliche Mitarbeiter der bib der dinge Bochum.

6.6

Personen sowie mit dieser in einem Haushalt lebenden Personen, die an einer meldepflichtigen Krankheit erkrankt sind, dürfen sämtliche Angebote der bib der dinge Bochum während der Zeit der Ansteckungsgefahr nicht nutzen.

7.

Spende von Gegenständen

7.1

Wenn eine Person einen entsprechenden Gegenstand an die bib der dinge Bochum spendet, übergibt die Person die Eigentums- und Besitzrechte an dem Gegenstand dauerhaft an die bib der Dinge und verzichtet auf alle gesetzlichen Ansprüche ab dem Zeitpunkt der Übergabe.

7.2

Die eingebrachten Gegenstände müssen sich in einwandfreien, funktionstüchtigen und sauberen Zustand befinden.

Inkrafttreten

Diese Nutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2020 in Kraft. Die bib der dinge Bochum behält sich das Recht vor, diese Nutzungsordnung jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Eine Änderung wird allen registrierten Nutzern über die bei der Anmeldung angegebene E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von zwei Wochen, werden die Änderungen automatisch zum angegebenen Datum übernommen.
Ich nehme mit dieser Unterschrift die Nutzungsordnung für das Leihangebot der bib der dinge Bochum zur Kenntnis und werde diese bei jedem Leihvorgang akzeptieren.
Des Weiteren erkläre ich mit der Unterschrift, sorgsam mit den Leihgegenständen umzugehen.

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